Team Motobene

IMPRESSUM

Freie und markenunabhängige Garage

Die Motobene GmbH ist keine offizielle Repräsentantin irgendeiner Marke und steht auch sonstwie in keiner rechtlichen Beziehung zu einer Marke und/oder deren Gesellschaft, oder Importeur. Alle erwähnten Markennamen inklusive aller Modellbezeichnungen werden ausschliesslich im Zusammenhang mit unseren zum Verkauf stehenden Fahrzeugen und Dienstleistungen in der Funktion als freie und unabhängige Garage genannt.


AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

PDF 17.04.2025, 16:11 29
Dies sind die aktuell gültigen AGB für die Firma Motobene GmbH, 9247 Henau

1.1 AGB Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch AGB genannt, gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die durch die Firma MOTOBENE GmbH und seinem Kunden/in abgeschlossen werden.

2.2 Produkte und Preise Abbildungen von Produkten und Fahrzeugen in Werbung, Prospekten, Onlineshop, Homepage und Internet Verkaufsplattformen usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich. Sämtliche publizierten Verkaufspreise sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Firma MOTOBENE GmbH steht nicht mit allen gezeigten Fahrzeugherstellern in direkter Geschäftsverbindung.

2.3 Fahrzeug-Nebenkosten Bei Neufahrzeugen fallen Bereitstellungsgebühren an, welche dem Endverbraucher mit der Ablieferpauschale weiterverrechnet werden. Folgende Leistungen sind enthalten:
- 1. Abnahme des Fahrzeuges durch Selbstabnahme 13.20A
- Fahrzeug fachgerecht aufmontieren inkl. Funktionskontrolle
- Fachgerechte Entsorgung aller Verpackungsmaterialien
- Inkl. Starterbatterie falls nicht im Lieferumfang enthalten
- Nummerschildrahmen und allenfalls L-Schild wenn nötig
- Voller Kraftstofftank oder geladene Hochvoltbatterie
- Bestellen des Versicherungsnachweises
- Beschaffung des Kontrollschildes (Schweizweit)
- Garantieregistrierung beim zuständigen CH-Importeur
- Dokumente in Betriebssystem hinterlegen
- Fahrzeugübergabe und Einführung in die Funktionen Bei Neufahrzeugen fallen zusätzliche Transportkosten seitens des Importeur an, welche die Firma MOTOBENE GmbH weiterverrechnet.

3.1 Garantie Neufahrzeug Das erworbene Fahrzeug unterliegt der Herstellergarantie und dessen Bedingungen. Das Einhalten der Herstellerangaben ist notwendig, damit das erworbene Fahrzeug ein zuverlässiges und betriebssicheres Fahrzeug bleibt. Insbesondere ist die Einhaltung der Serviceintervalle notwendig. Der Hersteller, resp. sein CH-Importeur entscheidet was in Garantie ersetzt werden darf.

3.2 Garantieausschlüsse bei Neu- und Gebrauchtfahrzeugen Garantieausschlüsse werden von Fall zu Fall durch den CH-Importeur geprüft. Nicht in der Garantie enthalten sind folgende Leistungen: Flüssigkeiten, Ersatzfahrzeug, Fahrzeugtransport des defekten Zweirads durch MOTOBENE GmbH oder dritte beauftragte Transportunternehmen (TCS, Autohilfe etc.).

3.3 Abgelehnte Garantiearbeiten Seitens Importeur oder Hersteller abgelehnte Garantieanträge werden dem Kunden vollumfänglich weiterverrechnet.

4.1 Garantie Gebrauchtfahrzeug Gebrauchtfahrzeuge welche durch die Firma MOTOBENE GmbH verkauft werden, sind Qualitätsfahrzeuge welche durch unsere Werkstatt streng geprüft wurden um sicher am Strassenverkehr teilzunehmen. Sämtliche Fahrzeuge werden ab MFK verkauft, die letzte MFK ist nicht älter als 12 Monate. Die MOTOBENE GmbH garantiert einen einwandfreien Zustand auf Motor und Getriebe über die Laufzeit von 90 Tagen oder maximal 3000 km ab Übergabedatum.

4.2 Zusatzgarantie Sämtliche Fahrzeuge können durch eine Zusatzgarantie versichert werden. Ebenfalls bieten wir die Möglichkeit eine Anschlussgarantie auf die Werksgarantie zu verlängern. Die entsprechenden Garantieleistungen entnehmen Sie den AGBs bei unserem Partner Cargarantie.

4.3 Garantie Kommissionsfahrzeuge Fahrzeuge welche die Firma MOTOBENE GmbH im Kundenauftrag verkauft, sind von sämtlichen Garantien ausgeschlossen. Die Firma MOTOBENE GmbH tritt in diesem Fall nur als Vermittlerin auf. Garantieansprüche sind zwischen den Parteien Vorbesitzer und Endkunde gemäss ZGB / OR zu handhaben.

5.1 Nicht von uns verkaufte Fahrzeuge Bei fremdgekauften Fahrzeugen (anderer Händler oder Direkt-Importe) werden die folgende Arbeiten in Rechnung gestellt:
- Diagnosearbeit;
- Verwendung von Diagnosegeräten und Spezialwerkzeugen;
- Portokosten auf Ersatzteile;
- Mehraufwand welcher nicht durch den Importeur gedeckt ist;
- Probefahrt und Endreinigung;
- Kostenvoranschläge erstellen (ab CHF 80.00).

6.1 Werkstattarbeiten Die Firma MOTOBENE GmbH, gewährleistet auf seine ausgeführten und verrechneten Arbeiten drei Monate Garantie. Der Kunde ist verpflichtet, sich direkt nach einem Schaden bei der Firma MOTOBENE GmbH zu melden und den Schaden zu beschreiben. Bei unsachgemässem Umgang, Kundenmanipulation oder Rennstrecken-Einsätze wird die Garantie wegbedungen.

6.2 Ersatzteilgarantie Für Ersatzteile, welche der Endverbraucher uns anliefert, lehnen wir jegliche Garantieanspruch und jede Haftung ab. Entstandener Mehraufwand durch falsche oder defekt angelieferte Ersatzteile werden verrechnet.

6.3 Bestellte Ersatzteile Ersatzteile welche spezifisch für einen Kunden bestellt wurden, werden inkl. Transport- und Lieferkosten vollumfänglich dem Kunden weiterverrechnet, auch wenn der Kunde diese nicht mehr benötigt oder nicht abholt. Keine Rückgaberecht auf elektronische- oder gebrauchte Ersatzteile.

6.4 Kundenmaterial Aufbewahrung Kundenmaterial welches bei einem Fahrzeugumbau abmontiert wurde (z.B.: Auspuff, Blinker, Heck, Lenker, Reifen etc.) und nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen abgeholt wird, wird durch uns entsorgt oder geht kostenlos in das Eigentum der Firma MOTOBENE GmbH.

7.1 Eigentumsvorbehalt sämtliches Material (Ersatzteile, Zubehör, Bekleidung; Fahrzeuge) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Wir sehen vor unser Eigentum nötigenfalls Einzufordern.

8.1 Ersatzfahrzeuge Die Mobilität unserer Kunden liegt uns am Herzen. Ersatzfahrzeuge sind Kostenlos, wir verrechnen jedoch eine Aufwandentschädigung von 25.00 CHF pro Tag. Der Einsatzzweck eines Ersatzfahrzeuges ist wie folgt geregelt:
- für Fahrten zur Arbeit, nach Hause oder im nahen Umfeld
- keine unnötige Fahrten
- keine Fahrschulkurse / Prüfungsfahrten / Rennstreckeneinsätze / Sicherheitstrainigs etc.
- 1’000.00 CHF Selbstbehalt
- Der Kunde übernimmt die Sorgfaltspflicht und meldet entstandene Schäden selbstständig
- Fahrzeug muss vollgetankt und sauber zurückgebracht werden (entstandene Kosten werden verrechnet)

9.1 Gerichtsstand Die Firma MOTOBENE GmbH ist stets bestrebt, sämtliche Anliegen aussergerichtlich und mit Fairness zu regeln. Sollte es zu unvermeidbaren Unstimmigkeiten kommen ist unser Gerichtstand: Kreisgericht Wil, Bahnhofstrasse 12, 9230 Flawil


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